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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mobiles Entertainment Berlin (MEB)
Jens Seidlitz · Röhländer Straße 2 · 13125 Berlin
E-Mail: info@mobiles-entertainment.com · Telefon: 01520 8590498

Version 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge zwischen Mobiles Entertainment Berlin (MEB) und seinen Kunden über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie über Veranstaltungs-, Technik- und sonstige vereinbarte Dienstleistungen. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn MEB ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang

Angebote von MEB sind, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots bzw. Auftragsbestätigung zustande; die Übermittlung kann insbesondere per E-Mail erfolgen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und ergänzend diesen AGB.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt MEB rechtzeitig alle für Planung und Durchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und gewährleistet die vereinbarten Zufahrts-, Aufbau-, Arbeits- und Veranstaltungsbedingungen. Soweit der Kunde Veranstalter oder Betreiber ist, bleibt er in seinem Verantwortungsbereich für Genehmigungen, Sicherheit, geeignete Stromversorgung sowie sonstige veranstaltungsbezogene Pflichten verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Preise. Zahlungszeitpunkt und Zahlungsart ergeben sich aus Vertrag oder Rechnung. Skonto ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 5 Mietgegenstände

Mietdauer und Einsatzzeitraum ergeben sich aus dem Vertrag. Mietgegenstände sind pfleglich, bestimmungsgemäß und unter Beachtung der technischen und sicherheitsrechtlichen Vorgaben zu behandeln. Veränderungen sind ohne Zustimmung von MEB nicht zulässig. Erkennbare Mängel, Fehlmengen, Schäden, Verlust oder Diebstahl sind MEB unverzüglich anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.

§ 6 Durchführung

Der Kunde sorgt für die vereinbarten Voraussetzungen am Veranstaltungsort, insbesondere rechtzeitige Zugänglichkeit und ausreichende Aufbau- und Abbauzeiten. Zusätzlicher Aufwand aus dem Verantwortungsbereich des Kunden kann nach tatsächlichem Mehraufwand berechnet werden.

§ 7 Stornierung / Rücktritt durch den Kunden

Storniert der Kunde einen verbindlich erteilten Auftrag aus Gründen, die MEB nicht zu vertreten hat, kann MEB anstelle des konkret nachgewiesenen Schadens folgende pauschalierte Entschädigung verlangen:

ZeitpunktPauschale
weniger als 30 Kalendertage vor Leistungs-/Veranstaltungsbeginn50 % des Auftragswertes
weniger als 14 Kalendertage vor Leistungs-/Veranstaltungsbeginn75 % des Auftragswertes
weniger als 7 Kalendertage vor Leistungs-/Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichtabnahme/Nichterscheinen100 % des Auftragswertes

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass MEB überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist nur der geringere Betrag geschuldet.

MEB bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens vorbehalten; eine gezahlte Pauschale wird hierauf angerechnet. Bereits angefallene, nicht mehr stornierbare Fremd- und Sonderkosten können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits in der Pauschale enthalten sind.

§ 8 Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von keiner Vertragspartei zu vertretender Umstände nicht oder nicht wie vereinbart erbracht werden, richten sich die Rechte und Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien stimmen sich unverzüglich über zumutbare Anpassungen oder Ersatztermine ab.

§ 9 Haftung

MEB haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

§ 10 Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für MEB kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt oder die sichere Durchführung der vereinbarten Leistung nicht gewährleistet ist.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Ergänzende Bedingungen für Bühnen: Wird eine mobile Bühne, Trailerbühne oder zugehöriges Bühnenzubehör vereinbart, gelten zusätzlich die Miet- und Einsatzbedingungen für Bühnen.
Hinweis: Diese Fassung gilt für zukünftige Vertragsschlüsse, sofern sie wirksam in den Vertrag einbezogen wird. Für bereits geschlossene Verträge bleibt die bei Vertragsschluss vereinbarte Vertrags- und AGB-Fassung maßgeblich.