Mobiles Entertainment Berlin (MEB)
Jens Seidlitz · Röhländer Straße 2 · 13125 Berlin
E-Mail: info@mobiles-entertainment.com · Telefon: 01520 8590498
Version 2026
Diese AGB gelten für Verträge zwischen Mobiles Entertainment Berlin (MEB) und seinen Kunden über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie über Veranstaltungs-, Technik- und sonstige vereinbarte Dienstleistungen. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn MEB ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Angebote von MEB sind, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots bzw. Auftragsbestätigung zustande; die Übermittlung kann insbesondere per E-Mail erfolgen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und ergänzend diesen AGB.
Der Kunde stellt MEB rechtzeitig alle für Planung und Durchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und gewährleistet die vereinbarten Zufahrts-, Aufbau-, Arbeits- und Veranstaltungsbedingungen. Soweit der Kunde Veranstalter oder Betreiber ist, bleibt er in seinem Verantwortungsbereich für Genehmigungen, Sicherheit, geeignete Stromversorgung sowie sonstige veranstaltungsbezogene Pflichten verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Es gelten die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Preise. Zahlungszeitpunkt und Zahlungsart ergeben sich aus Vertrag oder Rechnung. Skonto ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Mietdauer und Einsatzzeitraum ergeben sich aus dem Vertrag. Mietgegenstände sind pfleglich, bestimmungsgemäß und unter Beachtung der technischen und sicherheitsrechtlichen Vorgaben zu behandeln. Veränderungen sind ohne Zustimmung von MEB nicht zulässig. Erkennbare Mängel, Fehlmengen, Schäden, Verlust oder Diebstahl sind MEB unverzüglich anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.
Der Kunde sorgt für die vereinbarten Voraussetzungen am Veranstaltungsort, insbesondere rechtzeitige Zugänglichkeit und ausreichende Aufbau- und Abbauzeiten. Zusätzlicher Aufwand aus dem Verantwortungsbereich des Kunden kann nach tatsächlichem Mehraufwand berechnet werden.
Storniert der Kunde einen verbindlich erteilten Auftrag aus Gründen, die MEB nicht zu vertreten hat, kann MEB anstelle des konkret nachgewiesenen Schadens folgende pauschalierte Entschädigung verlangen:
| Zeitpunkt | Pauschale |
|---|---|
| weniger als 30 Kalendertage vor Leistungs-/Veranstaltungsbeginn | 50 % des Auftragswertes |
| weniger als 14 Kalendertage vor Leistungs-/Veranstaltungsbeginn | 75 % des Auftragswertes |
| weniger als 7 Kalendertage vor Leistungs-/Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichtabnahme/Nichterscheinen | 100 % des Auftragswertes |
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass MEB überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist nur der geringere Betrag geschuldet.
MEB bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens vorbehalten; eine gezahlte Pauschale wird hierauf angerechnet. Bereits angefallene, nicht mehr stornierbare Fremd- und Sonderkosten können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits in der Pauschale enthalten sind.
Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von keiner Vertragspartei zu vertretender Umstände nicht oder nicht wie vereinbart erbracht werden, richten sich die Rechte und Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien stimmen sich unverzüglich über zumutbare Anpassungen oder Ersatztermine ab.
MEB haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für MEB kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt oder die sichere Durchführung der vereinbarten Leistung nicht gewährleistet ist.
Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.