AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Trailerbühnen, Ton- und Lichttechnik sowie zugehörigen Dienstleistungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, die zwischen Mobiles Entertainment (nachfolgend „Vermieter") und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter") über die Vermietung von Eventtechnik (Bühnen, Ton-, Licht- und Zubehör equipment) sowie damit verbundene Dienstleistungen (Lieferung, Auf- und Abbau, technisches Personal, Moderation) geschlossen werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts bedingungen des Mieters werden nur dann und insoweit Vertrags bestandteil, als der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Mietobjekte auf der Website des Vermieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Mieter.
(2) Bei der Online-Buchung der Trailerbühne über das integrierte Buchungsformular gibt der Mieter durch Klick auf „Zur Zahlung" und den Abschluss des Stripe-Checkouts ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Vermieter zustande, spätestens mit Zahlungseingang und Versand der Buchungsbestätigung per E-Mail.
(3) Bei allen anderen Mietobjekten (Mixer, Licht-Controller, Zubehör) erfolgt die Buchung über das Anfrageformular. Der Vermieter erstellt ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche schriftliche oder textliche Annahme des Angebots durch den Mieter zustande.
§ 3 Mietpreise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß Buchungsbestätigung bzw. Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Online-Buchung der Trailerbühne erfolgt per Vorkasse über Stripe. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Kreditkarte, SEPA-Lastschrift sowie weitere von Stripe je nach Standort des Mieters angebotene Verfahren.
(3) Bei Anfrage-basierten Buchungen ist die Vergütung — sofern nicht anders vereinbart — innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens jedoch vor Beginn des Mietzeitraums, zahlungsfällig.
§ 4 Lieferung, Aufbau und Abbau
(1) Lieferung sowie Auf- und Abbau erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung. Innerhalb des Berliner Stadtgebiets gelten Pauschalen gemäß Buchungsübersicht (derzeit jeweils 200 € netto). Außerhalb Berlins berechnet der Vermieter Lieferung und Aufbau nach individuell erstelltem Angebot.
(2) Der Mieter sorgt am Einsatzort für eine geeignete und gefahrlos erreichbare Stellfläche. Hindernisse, Genehmigungen, Sondernutzungs erlaubnisse oder Ausnahmegenehmigungen sind durch den Mieter rechtzeitig zu beschaffen.
(3) Der Mieter stellt am Einsatzort kostenfrei einen geeigneten Stromanschluss zur Verfügung, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
§ 5 Pflichten des Mieters / Behandlung des Mietobjekts
(1) Der Mieter hat das Mietobjekt sorgfältig und sachgemäß zu behandeln und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Die Bedienung darf nur durch eingewiesene oder fachkundige Personen erfolgen.
(2) Mängel, Schäden oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Eigenmächtige Reparaturen sind untersagt.
(3) Eine Weitervermietung oder sonstige Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
§ 6 Standsicherheitsnachweis und Genehmigungen
(1) Die Trailerbühne S24 Pro wird mit gültigem Standsicherheits nachweis ausgeliefert. Mit einer Bühnenfläche von 24 m² fällt sie unter die Schwellenwerte der Verordnung über Fliegende Bauten — eine separate Ausführungsgenehmigung („Baubuch") ist daher in der Regel nicht erforderlich.
(2) Eventuell darüber hinausgehende veranstaltungsrechtliche Genehmigungen (z.B. Sondernutzungserlaubnis, GEMA, Lärmschutz, Versammlungsanzeige) liegen in der alleinigen Verantwortung des Mieters.
§ 7 Stornierung
(1) Der Mieter kann den Vertrag bis zur Übergabe des Mietobjekts gegen Zahlung folgender Stornogebühren kündigen:
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Netto-Mietpreises
- 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Netto-Mietpreises
- 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Netto-Mietpreises
- weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Netto-Mietpreises
(2) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail an info@mobiles-entertainment.com).
§ 8 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietzeit am Mietobjekt entstehenden Schäden, Verluste oder Beeinträchtigungen, unabhängig von Verschulden — ausgenommen sind Schäden infolge gewöhnlicher Abnutzung sowie Schäden, die durch den Vermieter oder sein Personal verursacht wurden.
(2) Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter und Dritten für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Mietobjekts entstehen, soweit der Vermieter solche Schäden nicht zu vertreten hat.
(3) Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung.
§ 9 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Wetterextreme, behördliche Anordnungen, Streiks, Epidemien/Pandemien), die die Vertragserfüllung erheblich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen beide Parteien zur Verschiebung oder zum Rücktritt vom Vertrag. In diesen Fällen entfällt eine Stornogebühr nach § 7; bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
§ 11 Datenschutz
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Röländer Str. 2, 13125 Berlin.
(3) Sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Vermieters.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
