Bühnen-Vermietbedingungen.
Spezielle Vermietbedingungen für mobile Bühnen und Zubehör der Mobiles Entertainment Berlin (MEB). Diese Bedingungen ergänzen unsere allgemeinen AGB und gelten für jede Bühnen-Buchung.
Aufbau-Situation und Untergrund
Bei unserer Kalkulation gehen wir von folgender Bausituation aus: befestigter Untergrund (Beton, Asphalt, Stein). Gefälle bzw. Unebenheiten sind vor Vertragsschluss bekannt zu geben.
Einweisung beim Aufbau
Der Auftraggeber verpflichtet sich, beim Aufbau / Eintreffen der Bühne dabei zu sein — selbst oder durch eine eingewiesene Person — oder einen genauen Lageplan für die Bühne vor Aufbaubeginn mitzugeben.
Geschieht dies nicht und die Bühne wird nicht zum Aufbauzeitpunkt eingewiesen, trägt im Falle eines Umbaus (neuer Aufbau) oder gegebenenfalls für entstandene Wartezeiten (gilt für Auf- und Abbau) der Kunde die entstandenen Folgekosten.
Haftung
Nach Übergabe — also vom Abschluss des Aufbaus bis zum Beginn des Abbaus — haftet der Mieter in vollem Umfang für das gemietete Equipment. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf sämtliche Gefahren und Ursachen für Beschädigungen und/oder Verlust.
Die Haftung erfolgt:
- bei Verlust oder Totalschaden in Höhe des Neuwertes,
- bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten,
jeweils zuzüglich Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endgültigen Ersatzbeschaffung.
Versicherung
Zur Minderung des Haftungsrisikos empfehlen wir dem Mieter bzw. Veranstalter den Abschluss einer entsprechenden Versicherung gegen Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Sturm und sonstige Gefahren.
Zahlung
Sofern im Angebot nicht anders benannt, gilt folgendes Zahlungsziel:
Der Gesamtbetrag ist fällig mit Aufbau der Bühne.
Bei Online-Buchung über unsere Website erfolgt die Zahlung vorab via Stripe — die Buchung ist damit bereits beglichen, wenn die Bühne aufgebaut wird.
Rücktritt / Stornogebühren
Tritt der Veranstalter und Auftraggeber nach Auftragserteilung von seinem Auftrag zurück, so berechtigt dies den Vermieter (Auftragnehmer) zur Berechnung einer Stornogebühr in folgenden Höhen:
- Rücktritt bis 60 Tage vor Aufbaubeginn: 50 % der Auftragssumme
- Rücktritt bis 45 Tage vor Aufbaubeginn: 75 % der Auftragssumme
- Rücktritt bis 30 Tage vor Aufbaubeginn: 100 % der Auftragssumme
Mietdauer
Die vereinbarte Miet- bzw. Nutzungsdauer ist jeweils im Angebot benannt. Nicht vereinbarte Nutzungstage werden nachträglich in Höhe der vollen Gesamtmiete berechnet.
Sturm / Wind
Der Mieter sorgt während seiner Haftungsdauer für die Sturm- und Windsicherung der gemieteten Sachen.
Behörden & Genehmigungen
Der Mieter sorgt eigenständig für sämtliche Genehmigungen, Gestattungen, Konzessionen und Zulassungen.
Strom
Der Mieter sorgt für eine ordnungsgemäße Erdung und Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister.
Zahlungsverzug
Ist der Veranstalter (Auftraggeber) mit einer Zahlung im Verzug, so entbindet dies den Vermieter bzw. Auftragnehmer von seiner Leistungspflicht, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.
Annahme der Bedingungen
Mit Erhalt der Auftragsbestätigung — bzw. mit Abschluss der Online-Buchung — gelten die vorgenannten Vermietbedingungen als angenommen und bestätigt.
Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widerspruch zwischen den Bühnen-Vermietbedingungen und den AGB gehen die Bühnen-Vermietbedingungen für die Bühnen-Vermietung vor.
