Mobiles Entertainment Berlin
Jens Seidlitz · Röländer Straße 2 · 13125 Berlin
Telefon: 01520 8590498 · E-Mail: info@mobiles-entertainment.com
Bei der Kalkulation wird von einer befestigten Aufbaufläche wie Beton, Asphalt oder Pflaster ausgegangen. Gefälle, Unebenheiten, Zufahrtsbeschränkungen oder besondere örtliche Gegebenheiten sind vorab mitzuteilen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass beim Eintreffen der Bühne eine eingewiesene Person vor Ort ist oder ein eindeutiger Lageplan vorliegt. Entstehen durch fehlende Einweisung Umbau, Wartezeiten oder Zusatzfahrten, trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten.
Nach Übergabe der Bühne und des Zubehörs haftet der Mieter bis zum Beginn des Abbaus für Beschädigung, Verlust, Diebstahl und sonstige Gefahren. Bei Verlust oder Totalschaden kann der Wiederbeschaffungswert berechnet werden; bei Teilschäden die Reparatur- oder Ersatzbeschaffungskosten zuzüglich möglicher Folgekosten.
Zur Minderung des Risikos empfehlen wir dem Mieter bzw. Veranstalter den Abschluss einer geeigneten Versicherung gegen Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Sturm und sonstige Gefahren.
Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, ist der Gesamtbetrag spätestens mit Aufbau der Bühne fällig.
Tritt der Veranstalter nach Auftragserteilung zurück, können Stornogebühren gemäß Angebot bzw. AGB berechnet werden. Abweichende schriftliche Vereinbarungen bleiben unberührt.
Die vereinbarte Miet- bzw. Nutzungsdauer ergibt sich aus dem Angebot. Nicht vereinbarte zusätzliche Nutzungstage können nachberechnet werden.
Der Mieter sorgt während seiner Haftungsdauer für die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen und beachtet die sicherheitsrelevanten Vorgaben. Bei kritischen Wetterlagen können Nutzungseinschränkungen oder ein Abbruch aus Sicherheitsgründen erforderlich sein.
Der Mieter bzw. Veranstalter ist für sämtliche erforderlichen Genehmigungen, Gestattungen, Konzessionen und behördlichen Zulassungen verantwortlich.
Der Mieter sorgt für eine ordnungsgemäße Stromversorgung, Erdung und Absicherung der Aufbauten durch qualifiziertes Fachpersonal.
Bei Zahlungsverzug ist MEB berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.
Mit Annahme des Angebots gelten diese Mietbedingungen als angenommen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.